Frommer Legal
Abmahnung!
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Eine Frommer Legal Abmahnung verursacht meist Unbehagen und Ratlosigkeit bei den Betroffenen. Wir sind auf dieses Gebiet spezialisiert und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt gegen die Abmahnung verteidigen können.
Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie jetzt besonnen, wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal bekommen haben. Unterschreiben und bezahlen Sie nichts, ohne die Abmahnung einem Anwalt gezeigt zu haben. Eventuell sind Sie unschuldig und müssen weder bezahlen noch die Unterlassungserklärung unterschreiben. Wir sind eine hochspezialisierte Anwaltskanzlei und haben bislang über 15.000 Frommer Legal Abmahnungen bearbeitet, weshalb wir die Abläufe kennen und wissen, wie man richtig reagiert. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nach Erhalt der Abmahnung unternehmen müssen.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Sparen Sie Geld: Es ist sinnlos, EUR 500,00 für einen eigenen Anwalt zu investieren, der behauptet, seine Mandanten werden nicht verklagt. Fakt ist: Wer sich mit Frommer Legal nicht einigt, wird gerichtlich verklagt und bezahlt doppelt soviel wie bei einer sofortigen Einigung.
Die "Abmahnungs-Abwehr" – Ihr kompetenter Partner bei Frommer Legal Abmahnungen

„Glauben Sie niemandem, der Ihnen verspricht, dass Sie nichts an Frommer bezahlen müssen!“
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Spezialisierter Anwalt
analysiert Abmahnung
Wir analysieren Ihre Frommer Legal Abmahnung und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.
Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung
Ob Täter oder nicht, ob Haftung oder nicht: Wir können für Sie die Sache sofort mit einer geringeren Zahlung beenden.
Gerichtsverfahren
verhindern
Wer sich nicht einigt, wird vor Gericht verklagt. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.
"Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“
Schritt 1:
Kostenlose Erstberatung nutzen
Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung von Frommer Legal. Dabei sollten Sie uns tunlichst die Wahrheit sagen, denn eines ist sicher: Solange kein Geld an Frommer Legal fließt, ist die Sache nicht beendet und geht dann meist vor Gericht. Bei einer Gerichtsverhandlung brauchen Sie Zeugen, die als Täter in Frage kommen, nur dann haben Sie eine Chance. Wenn die selbst die Urheberrechtsverletzung begangen haben und dies vor Gericht leugnen, stellt dies einen Prozessbetrug dar. Meist verurteilen die Gerichte einfach den Anschlussinhaber, was dann wesentlich teurer ist als eine sofortige Einigung.
Beachten Sie: Wenn eine Anwaltskanzlei behauptet, "meistens zahlen unsere Mandanten gar nichts", werden Sie hellhörig. Dieses Versprechen kann niemand halten, spätestens, wenn eine Klage von Frommer Legal im Briefkasten liegt. Wir schätzen, dass über 90% der Abgemahnten gerichtlich verklagt werden. Dann wird es doppelt so teuer wie eine sofortige Einigung.
Schritt 2:
Einigung mit Frommer Legal herbeiführen
Wenn Sie der Täter sind, werden wir mit Frommer Legal sofort eine Einigung herbeiführen, mit der Sie viel Geld sparen werden. Außerdem geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Dann ist die Sache nach ca. 1 Woche sofort erledigt und Sie können wieder ruhig schlafen.
Wenn Sie den Täter kennen und dieser die Haftung übernehmen möchten, müssen Sie nichts bezahlen und nichts unterzeichnen. Stattdessen vertreten wir den Täter und führen in seinem Namen eine Einigung mit Frommer Legal herbei. Dann ist die Sache für alle erledigt.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München hat sich auf das Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings spezialisiert. Früher hieß die Kanzlei „Waldorf Frommer“ und verschickt seit 2008 massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Auftrag großer Medienunternehmen. Im Jahre 2026 haben die Abmahnanwälte bei den Filesharing-Abmahnungen folgende Rechteinhaber vertreten:
Sie haben die Frommer Legal Abmahnung erhalten, weil jemand über Ihren Internetanschluss eine Filesharing-Software genutzt und damit einen Film oder eine TV-Serie im Internet angeboten hat. Ihr Internetanschluss und der Verstoß wurden über die ("dynamische") IP-Adresse Ihres Internetanschlsuses ermittelt, dies kann vor Gericht bewiesen werden. Daraufhin musste Ihr Internet-Provider Ihre IP-Adresse herausgeben. Obwohl die Nutzung der Filesharing-Software oft unbewusst geschieht: Das Anbieten fremder Dateiten ist illegal. Eine andere Frage ist, ob der Inhaber des Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, wenn Dritte die Täter waren. Hierzu sollten Sie sich unbedingt von uns anwaltlich beraten lassen.
Ratgeber: Wenn Ihr Anwalt die Richtigkeit der IP-Adressen-Ermittlung bestreiten, werden Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens zwischen EUR 4.000 – 6.000 für einen Gutachter bezahlen müssen – zusätzlich zu den Kosten aus der Abmahnung!
Die Forderungen in der Abmahnung von Frommer Legal sind folgende:
Hauptforderung ist die lebenslang gültige Unterlassungserklärung. Damit verpflichten Sie sich, eine Strafe von mehreren tausende Euro zu bezahlen, wenn sich die Urheberrechtsverletzung in Zukunft wiederholt. Daher geben wir für unsere Mandanten nur die modifizierte Unterlassungserklärung ab.
Schmerzvoller als die kostenlose Unterlassungserklärung sind die Anwaltskosten und der Schadensersatz. Der Schadenersatz beläuft sich meist auf € 700,00 für 1 Film. Die Anwaltskosten betragen für 1 Film 235,80 oder € 280,60. Die Gesamtforderung beläuft sich bei 1 Film dann auf knapp € 1.000.
Hinweis: Sollte die Sache vor Gericht landen, wird der Schadensersatz oft höher.
Die Gerichte sehen die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing zunächst beim Inhaber des Internetanschlusses, dies nennt man Tätervermutung. Daher wird die Abmahnung auch immer an den Internet-Anschlussinhaber versendet. Eine andere Frage ist, ob der Anschlussinhaber haftet.
Die Rechtslage ist wie folgt:
1. Fallgrupppe: Ist der Anschlussinhaber der Täter, haftet der Täter genau so, wie es in der Abmahnung steht. Dennoch können wir die geforderten Geldbeträge regelmäßig massiv reduzieren und die Unterlassungserklärung modifzieren.
2. Fallgruppe: Ist jemand anders der Täter. Hier entfällt eine Haftung zunächst nur dann sofort, wenn der Täter die Verantwortung übernimmt, uns beauftragt und wir eine Einigung für ihn herbeiführen. Dann ist die Sache auch für den Anschlussinhaber erledigt.
Was soll ich tun, wenn ich unschuldig bin? Wenn Sie nicht wissen, wer der Täter war, sollten Sie sofort nach Erhalt der Abmahnung alle Nutzer des Internetanschlusses (z. B. Partner, Kinder, Gäste) nach Filesharing-Aktivitäten befragen und mit den Vorwürfen konfrontieren. Das Ergebnis der Befragung der möglichen Täter müssen Sie den Frommer Legal Rechtsanwälten mitteilen. Damit verzichten die Frommer Rechtsanwälte jedoch nicht auf ihre Forderungen. Meist geht es dann vor Gericht und dort müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht der Täter waren und andere konkret als Täter in Frage kommen, was nur mit Zeugen erfolgen kann. Im Zweifel haften Sie selbst, wenn Sie das Gericht nicht von Ihrer Unschuld überzeugen können.
Was, wenn ich nicht zuhause war? Dies spielt keine Rolle, denn hier greift immer die Tätervermutlung zu Lasten des Anschlussinhabers.
Die IP-Adresse stimmt nicht? Doch, die stimmt, es handelt sich um die sog. dynamische IP-Adresse, nicht die IP Ihres PCs.
Praxisbeispiel 1:
Der Abgemahnte hatte die Filesharing-Software selbst genutzt. Hier konnten wir die Forderungen trotzdem auf rund 50% der ursprünglichen Forderung reduzieren.
Praxisbeispiel 2:
Ein Gast bzw. Airbnb-Gast des Anschlussinhbers hatte das Filesharing betrieben. Hier wehrten wir sämtliche Ansprüche für den Abgemahnten ab, indem wir den Täter vertraten und für ihn eine Einigung herbeiführten.
Praxisbeispiel 3:
Ein Abgemahnter wurde zunächst von einer großen Anti-Abmahnkanzlei vertreten, die sämtliche Ansprüche zurückwies, obwohl der Mandant der Täter war. Trotz des Versprechens, dass er nichts bezahlen müsse, erhielt der Mandant eine Klage von Frommer Legal, wobei sich die Forderungen verdoppelt hatten. Wir konnten das Gerichtsverfahren mit einer sehr günstigen Einigung beenden, selbstverständlich musste der Mandant die Mehrkosten des gerichtlichen Verfahrens tragen.
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FAQ: Frommer Legal Abmahnung
Abmahnungen von Frommer Legal sind weder Fake noch Betrug, sie müssen insbesondere nicht per Einschreiben oder mit Originalvollmacht versendet werden. Folglich sollten Sie die Forderungen nicht ignorieren, sonst landet die Sache vor Gericht und die Kosten explodieren. Die Münchner Rechtsanwälte lassen keine Abmahnungen verjähren, wie es einige Anwälte im Internet behaupten. Spekulieren Sie daher niemals auf Verjährung (10 Jahre).
Beachten Sie: Auch wenn jemand anders das Filesharing betrieben hat, müssen Sie sich wehren. Sonst werden Sie irgendwann verklagt.
"Ich habe nichts gemacht" ist keine geeignete Verteidigung gegen eine Frommer Legal Abmahnung. Aufgrund der Tätervermutung haften Sie zunächst selbst, außer, Sie können Ihre Unschuld nachweisen. Dies muss vor Gericht geschehen, da die Frommer Rechtsanwälte derartige Behauptungen generell nicht glauben und daher nicht geltend lassen.
Ein Beispiel aus unserer täglichen Anwaltspraxis: Vor Gericht unterlag ein Abgemahnter , weil er zwar nachweisen konnte, dass andere Personen im Haushalt als Täter in Frage kamen. Diese leugneten jedoch die Urheberrechtsverletzung, woraufhin das Gericht den Abgemahnten verurteilte, weil es nicht glaubte, dass die Zeugen lügen. Mit derartigen Ansichten der Gerichte muss man leider rechnen. Insofern raten wir bei Fällen, in denen sich der Täter nicht ermitteln lässt bzw. nicht die Verantwortung übernimmt oder übernehmen möchte, sich sofort nach Erhalt der Abmahnung zu einigen. Dies mag unfair erscheinen, ist aber billiger, als später unfair vom Gericht zur Zahlung einer weitaus höheren Summe verurteilt zu werden.
Hier finden Sie Beispiele falscher Reaktionen aus der Praxis:
1. Falschberatung durch Anwalt: „Nur modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Sache ist in 90% der Fälle erledigt“: Ein Mandant kontaktierte uns erst, nachdem er bereits eine gerichtliche Klage erhalten hatte. Er hatte davor dem Rat einer Kanzlei aus dem Rheinland vertraut, dass angeblich 90% der Frommer Legal Abmahnungen nicht vor Gericht landen. Das Gegenteil ist der Fall: 90% der unbezahlten Abmahnungen münden in ein Gerichtsverfahren (bei dem die Kanzlei aus dem Rheinland erneut verdient). Obwohl niemand außer dem Mandanten das Filesharing begangen haben konnte, ließen sich Frommer Legal auf eine Einigung ein. Gesamtkosten für den Mandanten aufgrund der Falschberatung: EUR 3.000 für eine Abmahnung, bei der ursprünglich nur EUR 980 gefordert waren.
2. Verteidigung mit – „Ich war es nicht“! Vor Gericht unterlag ein Abgemahnter in München, weil er zwar nachweisen konnte, dass andere Personen im Haushalt als Täter in Frage kamen. Diese leugneten jedoch die Urheberrechtsverletzung, so dass das Gericht den Abgemahnten verurteilte. Dies mag in vielen Fällen falsch sein, jedoch zeigt die Erfahrung, dass sich viele Mandanten scheuen, ihr Recht vor Gericht – bis zur nächsten Instand – durchzusetzen. Am Ende kostet die ganze Abmahnsache viermal so vergleichen mit einer sofortigen Einigung nach Eingang der Abmahnung.
Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gibt es keinen pauschalen Widerspruch, der die Abmahnung stoppen würde, weil er eine aufschiebende Wirkung hat wie im Verwaltungsrecht. Vielmehr muss man vortragen, dass jemand anders der Täter war oder gewesen sein könnte. Da außerdem jeder Fall anders ist, benötigen Sie eine individuelle Verteidigung, für die es keine Muster-Vorlagen gibt.
Man unterscheidet zwischen der von Frommer Legal mitgeschickten Unterlassungserklärung und einer modifizierten Unterlassungserklärung. Jede Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, bei dem man sich lebenslang zur Unterlassung und Bezahlung einer Vertragsstrafe bei einem Verstoß in der Zukunft verpflichtet, weshalb Sie die Rechtslage unbedingt anwaltlich prüfen lassen sollten. Nur dann, wenn Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, raten wir zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, in allen anderen Fällen nicht. Die modifizierte Unterlassungserklärung unterscheidet sich durch eine Reduzierung der Vertragsstrafe, die bei einer zukünftigen Urheberrechtsverletzung zu zahlen ist.
Dies kann man natürlich nicht, außer vielleicht mit einer Glasfaser-Leitung. Allerdings geht es bei Filesharing-Abmahnungen von Frommer Legal überhaupt nicht darum, dass Sie einen Film heruntergeladen haben. Es wird Ihnen vorgeworfen, den Film oder die Serienfolge per Software (z. B. bittorrent) in einem Tauschnetzwerk im Internet angeboten zu haben. Diese sog. Tauschbörsen funktionieren dergestallt, dass der Downloader sich den Film aus unzähligen Dateifragmenten zusammensetzt, so dass der abgemahnte Anbieter lediglich kleine Dateifragmente innerhalb der erwischten Downloadzeit angeboten hat. Dies ist technisch nachweisbar.
Die Ansprüche aus der Abmahnung verjähren unterschiedlich: So verjährt der Anspruch auf Ersatz des Schadensersatzes nach BGH-Rechtsprechung erst nach 10 Jahren. Die Anwaltskosten hingegen verjähren bereits nach 3 Jahren. Die Verjährung beginnt am 1. Januar des Folgejahres nach Kenntnis des Rechtsverstoßes.
Obwohl man dies in manchen Internet-Foren liest, gibt keine grundlosen Folgeabmahnungen. Eine weitere Frommer Legal Abmahnung ist niemals die Folge einer vorhergehenden Abmahnung oder die Folge einer falschen Reaktion auf die erste Abmahnung. Sofern der Täter lediglich 1 Film über die Internettauschbörse angeboten hat, sind weitere Abmahnungen ausgeschlossen. Anders, wenn man mehrere Filme oder Serienfolgen angeboten hat. Dann können weitere Abmahnungen folgen – vorausgesetzt, man wurde erwisch – allerdings nicht als zwangsläufige Folge der 1. Abmahnung. Mit dem Stichwort „Folgeabmahnungen“ verbreiten einige Anwälte Angst, um teure Leistungen zu verkaufen, die sinnlos sind.
Filesharing-Abmahnungen kann man nur verhindern, wenn man sicherstellt, dass in der Wohnung niemand eine Filesharing-Software nutzt. Es gibt keine andere Möglichkeit, Abmahnungen von Frommer Legal vorzubeugen. Auch sind vorbeugende Unterlassungserklärungen sowohl unnötig als auch gefährlich.
Kostenlose Erstberatung bei Frommer Legal Abmahnung
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wenn Sie eine Frommer Legal Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltich beraten und vertreten lassen. Im Internet kursieren viele Märchen rund um die berühmten Abmahnungen, darunter auch viele Laieneinschätzungen, Mutmaßungen und falsche Werbeversprechen von Anwälten. Wir sind eine spezialisierte Anwalskanzlei und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Praxis-Tipp: Die Frommer Rechtsanwälte lassen die Forderungen nicht verjähren, so dass Aussagen von Anwälten, sie würden dafür sorgen, dass Sie als Abgemahnter nichts bezahlen müssen, mehr als nur irreführend sind. Niemand kann unabhängig vom Einzelfall derartige Versprechungen abgeben. Viele Abgemahnten laufen leider in diese Falle, bezahlen Ihrem eigenen Anwalt zwischen EUR 400,00 und EUR 600,00 und hoffen dann darauf, dass sich die Sache in Luft auflöst. Das Gegenteil ist meist der Fall: Sie erhalten eine Klage von Frommer Legal, müssen dann doch bezahlen und alleine das Gerichtsverfahren kostet Sie an Gebühren über EUR 1.000, insgesamt dann über EUR 2.500,00. Dies, auch wenn Sie eventuell unschuldig sind.
Fazit: Wir berechnen Ihnen nur EUR 199,00, an Frommer bezahlen Sie einen Bruchteil der geforderten Summe, dann ist die Sache sofort für Sie erledigt. Bei wenig Einkommen kann man die Summe sogar noch mehr reduzieren als üblich.
Erklärvideo: Frommer Legal Abmahnung