Nimrod Abmahnung
abwehren!
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
Jetzt Erstberatung anfordern!
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod aus Berlin erhalten? Keine Panik! Wir zeigen Ihnen, wie sich sich gegen die Abmahnung verteidigen können.
Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe, wenn Sie eine Nimrod Abmahnung wegen des Anbieten eines Computerspiels in einer Internettauschbörse erhalten haben. Nun heißt es, besonnen zu reagieren, was bedeutet, zunächst nichts zu unterschreiben und auch nichts zu bezahlen. Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Sie überhaupt für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Wir haben bislang über 5.000 Nimrod Abmahnungen bearbeitet, weshalb wir die Kanzlei und Ihre Vorgehensweise kennen und wissen, wie man richtig reagiert. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nach Erhalt der Abmahnung unternehmen müssen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Hinweis: Es ist sinnlos, EUR 500,00 an den eigenen Anwalt zu bezahlen, der irreführend behauptet, seine Mandanten würden nicht verklagt. Fakt ist: Solange kein Geld fließt, ist die Sache 10 Jahre lang nicht verjährt und geht vermutlich vor Gericht.
Die "Abmahnungs-Abwehr" – Ihr kompetenter Partner bei Nimrod Abmahnungen

„Glauben Sie niemandem, der Ihnen verspricht, dass Sie nichts an Nimrod bezahlen müssen!“
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Kostenlose Analyse
der Abmahnung
Wir prüfen Ihre Nimrod Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und erläutern Ihnen die Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.
Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung
Ob Täter oder nicht, ob Haftung oder nicht: Wir können für Sie die Sache sofort mit einer erträglichen Zahlung beenden.
Gerichtsverfahren
verhindern
Wer sich nicht einigt, wird vor Gericht verklagt. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.
"Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“
Schritt 1:
Kostenlose Ersteinschätzung nutzen
Nutzen Sie unsere bundesweite kostenlose Ersteinschätzung nach Zugang der Abmahnung von Nimrod sofort. Beachten Sie dabei, dass man Ihnen nachweisen kann, dass die Datei angeboten wurde und dass Sie so lange selbst haften, bis Sie einen alternativen Täter präsentieren. Wenn Sie die Forderung abwehren möchten, benötigen Sie mindestens einen, besser zwei, Zeugen vor Gericht, die als Täter in Frage kommen.
Beachten Sie: Wenn eine Anwaltskanzlei behauptet, "meistens zahlen unsere Mandanten gar nichts", werden Sie belogen. Ohne Ihren konkreten Sachverhalt zu kennen, kann Ihnen niemand prognostizieren, wir die Sache ausgehen. Wir schätzen, dass über 90% der Abgemahnten gerichtlich verklagt werden. Dann werden für das Spiel EUR 2.000,00 Schadensersatz eingeklagt.
Schritt 2:
Einigung mit Nimrod herbeiführen
Wir raten dringend dazu, sich sofort und günstig zu einigen, wenn Sie selbst der Täter waren oder wenn Sie den Täter schützen möchten. So können Sie viel Stress und Geld sparen. Parallel geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab. Dann ist die Sache nach ca. 1 Woche sofort erledigt und Sie können wieder ruhig schlafen.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin vertreten Computerspielehersteller bzw. -rechtehinaber wie die Kalypso Media Group GmbH, Astragon Entertainment GmbH oder Headup GmbH. Deren Computerspiele werden in Internettauschbörsen illegal angeboten und heruntergeladen, so dass diese Hersteller mit Abmahnungen gegen die Nutzer der Filesharing-Netzwerke (z. B. torrent) vorgehen. Mit diesen Abmahnungen soll das kostenlose und illegale Verbreiten der Computerspiele unterbunden werden.
Die Nimrod Rechtsanwälte fordern von den Abgemahnten die sofortige Unterlassung des illegalen Anbietens der PC-Spiele, die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, die Erstattung von Anwaltskosten sowie die Zahlung eines Schadenersatzes. Insgesamt werden bereits in der Abmahnung EUR 850,00 zur pauschalen Abgeltung aller Forderungen angeboten. Die Anwälte fügen den Schreiben einen Entwurf für eine Unterlassungserklärung bei.
Diese Forderung in Höhe von EUR 850,00 ist bereits ein reduziertes Angebot, denn angeblich seien Anwaltskosten von EUR 1.336,90 oder EUR 381,40 angefallen und ein Schadensersatz von EUR 2.500,00 berechtigt, insgesamt EUR 3.836,90.
Achtung: Wenn Sie sich für unschuldig halten, sich nicht einigen und dann vor Gericht die Datenermittlung bestreiten, werden Gutachterkosten von EUR 4.000,00 – 6.000,00 berechnet – zusätzlich zu den Kosten aus der Abmahnung!
In der Presse und im Internet kursieren oft Meinungen, diese Art von Abmahnungen seinen Betrug oder Abzocke, jedenfalls unberechtigt. Das Gegenteil ist der Fall, wenn der Anschlussinhaber selbst das Computerspiel auf bitorrent angeboten hat, denn dann haftet er als Täter auf Unterlassung, Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz.
Anders kann die Rechtlage sein, wenn der Anschlussinhaber nicht selbst der Täter war, denn eine Haftung für Dritte scheidet im Regelfall aus. Selbst Minderjährige haften bei Einsichtsfähigkeit ab dem 13. Lebensjahr selbst. Eine Haftung für Dritte besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber zumutbare Maßnahmen zur Sicherung seines Internetanschlusses oder zur Überwachung von Minderjährigen unterlassen. Zu derartigen Maßnahmen sind Anschlussinhaber dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass Dritte den Internetanschluss zur Filesharing-Aktivitäten nutzen.
Praxistipps:Der Täter einer Urheberrechtsverletzung muss auf Anforderung eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn er nicht vor Gericht auf Unterlassung verklagen werden möchte. Tätern empfehlen wir daher immer die sofortige Abgabe einer Unterlassungserklärung, dies allerdings in modifizierter Form, wenn die mitgesendete Unterlassungserklärung ungeschuldete Forderungen oder Reichweiten enthält.
Der Nachteil der Unterlassungserklärung ist das lebenslang gültige Damoklesschwert einer Vertragstrafe, wenn man erneut das abgemahnte Spiel per Filesharing abietet, das darf eben nicht passiert.
Beispiele aus der Praxis:Wir haben über 35.000 Abmahnungen bearbeitet und in den meisten Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Erst 2 Mandanten wurden bei einem erneuten Verstoß erwischt, die Strafe konnte in 1 Fall abgewendet werden, im zweiten Fall konnte man sich auf EUR 1.000,00 einigen.
Alternative 1: Sie sind unschuldig
Sie haben eine Chance, nichts bezahlen zu müssen, wenn Sie nicht der Täter sind und auch keine Pflichtverletzungen begangen haben, die eine Mitverantwortung für das Filesharing begründen können. Dann mann man juristisch argumentieren, dass Sie keine Verantwortung trifft. Wichtig sind jedoch Zeugen, die das bestätigen können. Bestenfalls war einer der Zeugen der Täter und übernimmt die Haftung, dann ist die Sache für Sie erledigt.
Alternative 2: Sie sind der Täter oder haften als Störer
Sobald Sie als Täter oder Störer (Haftung für Dritte) eine Verantwortung trifft oder Sie nicht nachweisen können, dass Sie nicht der Täter waren, scheidet eine Abwehr aller Forderungen aus. Die gute Nachricht: Wir können auch in diesen Fällen eine Einigung erzielen, so dass Sie weit weniger als die Hälfte der EUR 850,00 bezahlen müssen. Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ist in diesem Fall selbstverständlich Pflicht.
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Kostenlose Erstberatung bei Nimrod Abmahnung wegen Filesharing
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wenn Sie eine Nimrod Abmahnung wegen Filesharing werhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltich beraten und vertreten lassen. Im Internet kursieren viele Märchen rund um die berühmten Abmahnungen, darunter auch viele Laieneinschätzungen, Mutmaßungen und falsche Werbeversprechen von Anwälten. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00